Weitere Entscheidung unten: FG München, 24.03.2006

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   FG München, 22.03.2006 - 4 K 2478/05   

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https://dejure.org/2006,20817
FG München, 22.03.2006 - 4 K 2478/05 (https://dejure.org/2006,20817)
FG München, Entscheidung vom 22.03.2006 - 4 K 2478/05 (https://dejure.org/2006,20817)
FG München, Entscheidung vom 22. März 2006 - 4 K 2478/05 (https://dejure.org/2006,20817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall; Voraussetzungen eines Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 § 57 Abs. 1 § 58 § 60 Abs. 1, 2
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1803
  • EFG 2006, 1107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.09.2005 - VII B 240/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Auszug aus FG München, 22.03.2006 - 4 K 2478/05
    Dieser Entlastungsbeweis kann nicht allein dadurch geführt werden, dass der Steuerberater nur noch ausschließlich als Angestellter tätig sein will (vgl. u. a. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 12.9.2005 VII B 240/04, BFH/NV 2006, 135 mit weiteren Hinweisen).
  • VG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 K 268/06

    Gebührenfreiheit für Verbände der freien Wohlfahrtspflege

    Vgl. auch Urteile der Kammer vom 18.04.2007 (4 K 2478/05, 4 K 2503/05, 4 K 269/06, 4 K 270/06 - alle rechtskräftig).
  • BFH, 25.01.2007 - VII B 134/06

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes) durch den Bescheid der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Steuerberaterkammer) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1107 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
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Rechtsprechung
   FG München, 24.03.2006 - 4 V 3859/05   

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https://dejure.org/2006,22027
FG München, 24.03.2006 - 4 V 3859/05 (https://dejure.org/2006,22027)
FG München, Entscheidung vom 24.03.2006 - 4 V 3859/05 (https://dejure.org/2006,22027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Pkw" im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) nach EU-Recht

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Begriffs "Pkw" im KraftStG nach EU-Recht

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Begriffs "Pkw" im KraftStG nach EU-Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1107
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 24.03.2006 - 4 V 3859/05
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 24.03.2006 - 4 V 3859/05
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden überschlägigen Beurteilung des aktenkundigen Sachverhalts treten neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zu Tage, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Streitsache in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ; vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ).
  • FG Köln, 28.11.2005 - 6 V 3715/05

    Einstufung eines Land Rover Geländewagens mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht als

    Auszug aus FG München, 24.03.2006 - 4 V 3859/05
    Die rechtlichen Zweifel an der Einordnung des KFZ als PKW bzw. als anderes Fahrzeug sind in dem den Beteiligten bekannten Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 28.11.2005, Aktenzeichen 6 V 3715/05, mit wohlerwogenen Argumenten dargestellt worden.
  • FG Berlin, 29.08.2006 - 6 B 6046/06

    Steuerliche Einstufung eines Kombifahrzeugs - hier: AdV-Verfahren

    30 Unter Anwendung der nach Auffassung des erkennenden Senats verbindlichen Vorschriften über die Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des EU-Gemeinschaftsrechts (gleicher Ansicht Finanzgericht -FG- Nürnberg, Beschluss vom 13. März 2006 VI 417/05 - Beschwerde eingelegt (Az. Des BFH: VII B 80/06), EFG 2006, 843; Beschluss vom 1. März 2006 VI 374/05 - rechtskräftig, EFG 2006, 846; FG Köln, Beschluss vom 28. November 2005 6 V 3715/05 - Beschwerde eingelegt (Az. Des BFH: VII B 333/05), EFG 2006, 444; FG Baden Württemberg, Beschluss vom 14. März 2006 8 V 4/06 - rechtskräftig, EFG 2006, 933; anderer Ansicht FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2006 4 V 6/06 - rechtskräftig, EFG 2006, 931; sowie ohne Festlegung in der Rechtsfrage FG München, Beschluss vom 24. März 2006 4 V 3859/06 - rechtskräftig, EFG 2006, 1107) ergibt sich für das streitgegenständliche Fahrzeug, dass die vom Antragsgegner vorgenommene Zuordnung im Ergebnis zutreffend, jedoch mit fehlerhafter Begründung im angegriffenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erfolgte.
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